Betriebliche Altersversorgung

  • Fürs Alter vorsorgen
  • Mitarbeiter absichern
  • Mitarbeiter motivieren
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat zum 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz brachte die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Weg. Durch verschiedene Verbesserungen wurde die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiver gestaltet. Zahlreiche Änderungen gelten seitdem unabhängig von Branche und Tarifbindung für alle Unternehmen. Nutzen Sie die Vorteile der Gesetzesänderung und fordern Sie jetzt ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung an.

Die Produkte unserer Direktversicherung

ERGO Betriebs-Rente Index

Moderne Kombination aus Beitragsgarantie und Indexbeteiligung

  • mindestens 93 % Beitragsgarantie auf alle planmäßig gezahlten Beiträge
  • Sichere Anlage im klassischen Sicherungsvermögen mit Überschussbeteiligung
  • Teilhabe an der Wertentwicklung des MSCI World und/oder des Munich Re World Wide Trend Index
  • Alternativ klassische Überschussbeteiligung statt Indexbeteiligung oder in Kombination mit Indexbeteiligung
  • Hohe Flexibilität der Vertragsgestaltung
  • Zusatzschutz möglich
  • Rentenberechnung mit Dreifach-Vorteil
  • Bereits ab 10 Euro/Monat

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ERGO Betriebs-Rente Index – Arbeitgeberförderbetrag

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung mit Extra-Förderung für den Arbeitgeber!

  • mindestens 93 % Beitragsgarantie auf alle planmäßig gezahlten Beiträge
  • Sichere Anlage im klassischen Sicherungsvermögen mit Überschussbeteiligung
  • Teilhabe an der Wertentwicklung des MSCI World und/oder des Munich Re World Wide Trend Index
  • Alternativ klassische Überschussbeteiligung statt Indexbeteiligung oder in Kombination mit Indexbeteiligung
  • Rentenberechnung mit Dreifach-Vorteil
  • 240 bis 960 Euro jährlicher Beitrag als Arbeitgeberleistung
  • Finanzamt erstattet Arbeitgeber sofort einen Teil der Beiträge für Mitarbeiter mit Bruttomonatsgehalt bis 2.575 Euro

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ERGO BU Komfort als geförderte Direktversicherung

Erstklassige Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit

  • Verkürzter Prognosezeitraum: Leistungen nicht erst bei voraussichtlich dauerhafter Einschränkung, sondern bereits bei voraussichtlich sechsmonatiger.
  • Rückwirkende Leistung: Wird die Berufsunfähigkeit erst später festgestellt, werden die Leistungen auch rückwirkend gezahlt.
  • Attraktive Förderung: Ein Teil des Beitrags finanziert sich durch die Steuer- und ggf. Sozialversicherungsersparnis
  • Keine abstrakte Verweisung: Wir verzichten regelmäßig darauf, in einen anderen Beruf zu verweisen, wenn Ihr Mitarbeiter in seinem zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig wird.
  • Weitere Top-Bedingungen, weitreichende Flexibilität

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  • Staatlich geförderte Versorgung finanziert durch Gehaltsumwandlung, Mischfinanzierung oder Arbeitgeberleistung

    • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge zur Direktversicherung. (Staat beteiligt sich an der Finanzierung)
    • Beiträge bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4% sozialversicherungsfrei. Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West).
    • Erst die späteren Leistungen sind für den Begünstigten steuerpflichtig. Gesetzlich krankenversicherte Rentner leisten auf die Betriebsrente – nach Abzug des Freibetrags für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung - den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
    • Bei Gehaltsumwandlung (sog. Entgeltumwandlung) zahlen Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Betrages. Dieser Zuschuss finanziert sich aus Ihrer Sozialabgabenersparnis aufgrund der Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter.
    • Damit erfüllen Sie den Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Gehaltsumwandlung.
    • Darüber hinaus können Sie sich mit einem zusätzlichen, freiwilligen Beitrag an der bAV Ihrer Mitarbeiter beteiligen. Die sog. Mischfinanzierung ist eine für beide Seiten attraktive und beliebte Form der Finanzierung.
    • Sie können auch eine bAV einrichten, bei der Sie die Beiträge allein finanzieren. Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann eine lohnende Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein.
    • In jedem Fall gilt: die betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument, mit dem Sie bei Ihren Mitarbeitern punkten können.

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  • Staatliche Förderung für Arbeitgeber, die für Mitarbeiter mit kleineren und mittleren Einkommen eine bAV finanzieren

    • Gefördert wird eine arbeitgeberfinanzierte bAV für Bezieher von Einkommen bis 2.575 Euro monatlich.
    • Sie als Arbeitgeber investieren zwischen 240 bis 960 Euro jährlich je Mitarbeiter.
    • Der Staat erstattet Ihnen einen Teil der Beiträge. Der effektive Aufwand beträgt nach Steuern für Sie als Arbeitgeber häufig nur rund 50% des tatsächlichen Beitrags. Die arbeitgeberfinanzierte bAV ist daher eine lohnende Alternative zu einer Gehaltserhöhung.
    • Mit der arbeitgeberfinanziertern bAV positionieren Sie sich als soziales Unternehmen und nutzen die staatliche Förderung für Beiträge. Sie binden Ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen.

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  • Die Direktversicherung ist verwaltungsarm

    • Arbeitgeber überweist Beiträge an ERGO
    • ERGO zahlt die spätere Rente direkt an Arbeitnehmer
    • Die Direktversicherung ist bilanzneutral und insolvenzsicherungsfrei   

Weitere Produkte der betrieblichen Altersversorgung

Unterstützungskasse

bAV als selbständige Versorgungseinrichtung

Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine rechtliche selbständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der bAV gewährt. Eine U-Kassen-Versorgung kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) oder als Mischform dieser beiden finanziert werden. Der Arbeitgeber erteilt seinem Arbeitnehmer über die U-Kasse eine Zusage auf Leistungen aus einer bAV. Zur Finanzierung dieser Leistungen schließt die U-Kasse bei der ERGO eine Rückdeckungsversicherung ab. Die vom Arbeitgeber an die U-Kasse zu leistenden Zuwendungen entsprechen den Beiträgen zur Rückdeckungsversicherung. Die U-Kasse zahlt die Leistungen direkt an den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen aus.

Die betriebliche Altersversorgung von ERGO

Risikoträger: ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG


Direktzusage

Die bAV für individuelle Wünsche

Die Direktzusage ist eine betriebliche Altersversorgung für sehr individuellen Versorgungsbedarf. Sie sagen Ihrem Arbeitnehmer unmittelbar eine Versorgung zu. Das heißt, Sie sind selbst Träger der Versorgung und müssen sicherstellen, dass Sie die Zusage jederzeit erfüllen können. Dafür bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz. Zur planmäßigen Finanzierung der künftigen Verpflichtungen ist es sinnvoll, eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Denn so übertragen Sie dieses Risiko ganz oder teilweise auf ERGO Lebensversicherung AG. Die Rückdeckungsversicherung weisen Sie auf der Aktivseite der Bilanz aus.

Die betriebliche Altersversorgung von ERGO

Risikoträger: ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG


Pensionsfonds

Betriebsfremde Risiken auslagern

Auf den Pensionsfonds können Sie bereits erdiente Anwartschaften Ihrer Mitarbeiter und laufende Versorgungsleistungen aus unmittelbaren Direktzusagen übertragen. Hierzu leisten Sie einen Einmalbeitrag an die ERGO Pensionsfonds AG. Auf diese Weise können Sie betriebsfremde Risiken auslagern, Finanzierungslücken verringern und die Bilanz entlasten. Der Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen auf die übertragenen Anwartschaften und Leistungen geht auf den Pensionsfonds über.

Die betriebliche Altersversorgung von ERGO

Risikoträger: ERGO Pensionsfonds AG

  • XXL-Versorgung – für Leitende und Führungskräfte
    • Die Höhe der zugesagten Leistungen ist sehr flexibel.
    • Für den Arbeitnehmer sind die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung nicht steuerpflichtig.
    • Erst die späteren Leistungen sind steuerpflichtig.
    • Geeignet für Personen, die bereits die steuerlichen Grenzen aus der Direktversicherung ausgeschöpft haben.

     

    Finanzierung der Versorgungszusage
    • Die Rückdeckungsversicherung sichert die zugesagten Leistungen ab. Die Finanzierung ist so kalkulierbar.
    • Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse in Höhe der Beiträge für die Rückdeckungsversicherung.
    • Die Zuwendungen zur U-Kasse sind steuermindernde Betriebsausgaben.
    • Die Finanzierung kann sowohl durch Gehaltsumwandlung als auch durch Aufwendungen des Arbeitgebers erfolgen.

     

    Lagern Sie Risiken und Verwaltung einfach aus
    • Die Verwaltung und Abwicklung übernimmt die Unterstützungskasse (gegen eine Verwaltungsgebühr).
    • Die Versorgung über eine U-Kasse hat keine Auswirkungen auf die Bilanz.
    • Die Versorgungsrisiken lagern Sie an die rückgedeckte U-Kasse aus.
  • Individuelle Versorgung – für Leitende und Führungskräfte
    • Die Höhe der zugesagten Leistungen ist sehr flexibel.
    • Für den Arbeitnehmer ist die Direktzusage in der Anwartschaftsphase nicht steuerpflichtig. Erst die späteren Leistungen sind steuerpflichtig.
    • Wichtig: die Gesamt-Versorgungsbezüge dürfen im Rahmen der Angemessenheitsprüfung 75% der Aktivbezüge nicht übersteigen.
    • Altersversorgung, Rente bei Berufsunfähigkeit oder auch Versorgung für Hinterbliebene möglich.

     

    Finanzierung der Direktzusage

    Tritt der Versorgungsfall ein, muss der Arbeitgeber die zugesagten Leistungen zahlen.

    • Eine Rückdeckungsversicherung sichert die zugesagten Leistungen ab.
    • Diese zahlt das Unternehmen ganz oder teilweise aus der Versicherungsleistung. Die Finanzierung ist so kalkulierbar.
    • Die Finanzierung kann sowohl durch Gehaltsumwandlung als auch durch Aufwendungen des Arbeitgebers erfolgen.

     

    Ausweis in der Bilanz

    Der Arbeitgeber ist unmittelbar Träger der Versorgung. Diese Verbindlichkeit weist das Unternehmen in der Bilanz aus.

    • Das in der Rückdeckungsversicherung angesammelte Kapital aktiviert das Unternehmen als Vermögen in der Bilanz.
    • Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung stellen Betriebsausgaben dar. Diese mindern den Gewinn.

  • Auslagerung betriebsfremder Risiken
    • Der Pensionsfonds eignet sich für die Auslagerung erdienter Anwartschaften oder laufender Rentenzahlungen (sog. „past service“).
    • Dazu leisten Sie einen Einmalbeitrag an den Pensionsfonds. Diesen können Sie als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
    • Der Einmalbeitrag ist lohnsteuerfrei für die Versorgungsberechtigten.

     

    Entlastung der Bilanz

    Für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen von Direktzusagen haben Sie Rückstellungen gebildet. Diese werden als Verpflichtungen Dritten gegenüber wie Fremdkapital behandelt und belasten dadurch die Bilanz.

    • Die Rückstellungen für den übertragenen Teil der Versorgungszusage werden gewinnerhöhend aufgelöst.
    • Durch die Übertragung eines Teils Ihrer Versorgungsversprechen stellen Sie diese auf eine solide Basis und entlasten Ihre Bilanz um diese Position.

     

    Mehr Zukunftssicherung für Ihr Unternehmen – und für Sie

    Durch die Auflösung der Rückstellungen für den übertragenen Teil der Versorgungszusagen bereinigen Sie Ihre Bilanz. Das kann für Ihr Unternehmen Vorteile haben:

    • Bessere Kreditkonditionen, da rückstellungsfinanzierte Zusagen die Kreditwürdigkeit belasten.
    • Im Falle des Falles: Leichterer Verkauf des Unternehmens
    • Wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihren Ruhestand planen, lösen Sie Ihre eigene Altersversorgung vom Schicksal der GmbH
  • Hier finden Sie Informationen zum ERGO Pensionsfonds und ergänzende Hinweise. Diese Dokumente dienen der Information der versorgungsberechtigten Person gemäß §§ 234l bis 234n in Verbindung mit § 237 Abs. 1 VAG Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 3 VAG-Informationspflichtenverordnung (VAG-InfoV).

    Informationen zum Longial Pensionsplan

    Informationen zum Pensionsplan für Versorgungsablösungen

    Informationen zum ERGO Alpha Pensionsplan

  • Informationen zum Longial Pensionsplan

Die Durchführungswege im Vergleich

Zielgruppe

Anwartschaft

Steuer & Sozialabgaben des Arbeitnehmers

Leistungen

Steuer & Sozialabgaben des Arbeitnehmers
Art der betrieblichen Altersversorgung
Direktversicherung Index, Berufsunfähigkeit Zielgruppe Alters- bzw. Invaliditätsversorgung für alle Mitarbeiter im Rahmen des steuerfreien Höchstbetrages der Direktversicherung Anwartschaft Beiträge bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei Leistungen steuerpflichtig, sozialabgabenpflichtig
Direktversicherung Arbeitgeberförderbetrag Zielgruppe Idealer Grundbaustein für für Mitarbeiter bis 2.575 Euro Bruttoeinkommen Anwartschaft Arbeitgeberförderbetrag: Für Beiträge des Arbeitgebers von 240 Euro bis 960 Euro im Jahr 30% Direktabzug von der Lohnsteuer, sozialabgabenfrei Leistungen steuerpflichtig, sozialabgabenpflichtig
Unterstützungskasse Zielgruppe Alle berechtigten Personen, die bereits die steuerlichen Grenzen aus der Direktversicherung ausschöpfen Anwartschaft Beiträge in Rückdeckungsversicherung sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn Leistungen steuerpflichtig, sozialabgabenpflichtig
Direktzusage Zielgruppe Alle berechtigten Personen, die bereits die steuerlichen Grenzen aus der Direktversicherung ausschöpfen Anwartschaft Rückstellungen und Beiträge in Rückdeckungsversicherung sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn Leistungen steuerpflichtig, sozialabgabenpflichtig
Pensionsfonds - Auslagerung Zielgruppe Unternehmen, die unmittelbare Versorgungsverpflichtungen gegen Einmalbeitrag auslagern möchten Anwartschaft steuerfrei, sozialabgabenfrei Leistungen steuerpflichtig, sozialabgabenpflichtig

Das sagen die Experten

  • Hier finden Sie Informationen zur Nachhaltigkeit der ERGO Produkte.
  • Hier finden Sie Informationen zum ERGO Pensionsfonds und ergänzende Hinweise. Diese Dokumente dienen der Information der versorgungsberechtigten Person gemäß §§ 234l bis 234n in Verbindung mit § 237 Abs. 1 VAG Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 3 VAG-Informationspflichtenverordnung (VAG-InfoV).

    Informationen zum Longial Pensionsplan

    Informationen zum Pensionsplan für Versorgungsablösungen

    Informationen zum ERGO Alpha Pensionsplan

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot

Nutzen Sie die Vorteile der ERGO bAV
Wir bieten Ihnen die attraktive bAV-Lösung, die zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern passt. Fordern Sie jetzt ein Angebot an.

Jetzt noch einfacher mit dem ERGO bAVnet

ERGO bietet Arbeitgebern an, bAV-Verträge einfach über das neue ERGO Portal bAVnet zu betreuen. Das ERGO bAVnet ist die direkte Verbindung zu ERGO. Es ist eine einfache und zentrale Plattform für die Verwaltung Ihrer Gruppenverträge bei der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG.

Diese Aufgaben können Sie mit dem bAVnet erledigen:

  • Namen ändern
  • Adresse ändern
  • Beitrag reduzieren
  • Beitrag erhöhen
  • Beitragsfrei stellen
  • Krankheit melden (Langzeitkrankheit)
  • Elternzeit melden
  • Wiederinkraftsetzung
  • Austritt melden

Online bAV Verträge zu verwalten heißt alle Verträge und Bearbeitungsstände im Blick zu behalten.  Die Transparenz über das Versorgungswerk, Schnelligkeit und einfache Handhabe hilft Ihnen enorm und spart viel Zeit und Geld. Überzeugen Sie sich selbst von unserem ERGO bAVnet unter: www.ergo-bAV.net

Zum bAV.net

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