Auslagerung betriebsfremder Risiken
- Der Pensionsfonds eignet sich für die Auslagerung erdienter Anwartschaften oder laufender Rentenzahlungen (sog. „past service“).
- Dazu leisten Sie einen Einmalbeitrag an den Pensionsfonds. Diesen können Sie als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
- Der Einmalbeitrag ist lohnsteuerfrei für die Versorgungsberechtigten.
Entlastung der Bilanz
Für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen von Direktzusagen haben Sie Rückstellungen gebildet. Diese werden als Verpflichtungen Dritten gegenüber wie Fremdkapital behandelt und belasten dadurch die Bilanz.
- Die Rückstellungen für den übertragenen Teil der Versorgungszusage werden gewinnerhöhend aufgelöst.
- Durch die Übertragung eines Teils Ihrer Versorgungsversprechen stellen Sie diese auf eine solide Basis und entlasten Ihre Bilanz um diese Position.
Mehr Zukunftssicherung für Ihr Unternehmen – und für Sie
Durch die Auflösung der Rückstellungen für den übertragenen Teil der Versorgungszusagen bereinigen Sie Ihre Bilanz. Das kann für Ihr Unternehmen Vorteile haben:
- Bessere Kreditkonditionen, da rückstellungsfinanzierte Zusagen die Kreditwürdigkeit belasten.
- Im Falle des Falles: Leichterer Verkauf des Unternehmens
- Wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihren Ruhestand planen, lösen Sie Ihre eigene Altersversorgung vom Schicksal der GmbH